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Montag, 24. September 2012

Eine Märchenstunde im Hohen Haus


Liebe Leserinnen und Leser,

in den letzten Wochen war ich für einige befreundete Medien als Schreiberling tätig und hatte wenig Zeit, mich um den Blog zu kümmern. Ich bitte, das zu verzeihen und verspreche Besserung.
Trotz der durchaus arbeitsintensiven Zeit habe ich natürlich die Geschehnisse rund um das österreichische Parlament im Auge behalten und war auch – meiner ganz persönlichen Tradition verpflichtet – aufmerksamer Gast im Hohen Haus.

Zuletzt am 19.09.2012, den ich als schicksalshaften Tag im österreichischen Parlamentarismus bezeichnen möchte.

Dieser Tag hatte für mich etwas „Märchenhaftes“, so viele Geschichten musste ich da hören.

Das Hauptthema war natürlich der Untersuchungsausschuss und das (Un-) Wirken der Protagonisten.

Was ist eigentlich ein Untersuchungsausschuss?
Wozu braucht man den und: wieso kann man es sich aussuchen, dorthin zu gehen, oder nicht?

Untersuchungsausschüsse sind ein wichtiges Kontrollinstrument des Parlaments – vielleicht sogar das Wichtigste. Denn im eigentümlichen Verständnis des österreichischen Parlamentarismus stellt die Opposition in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten (egal ob das nun die jetzige Opposition aus FPÖ, Grüne und BZÖ sind, oder im Gegensatz dazu vor wenigen Jahren noch die SPÖ und die GRÜNEN) die einzige Kontrolle der Regierung dar. Und das ohne entsprechender Minderheitenrechte.

Das hat natürlich die spezielle Entwicklung unseres österreichischen Verständnis für den Parlamentarismus geprägt: Solange sich die Regierungsparteien auch nur halbwegs einig sind und mauern, kann die Opposition in Wahrheit nur wie die beiden alten Muppets Statler und Waldorf ohne jedoch deren Status als heimliche Stars je zu erreichen. Vielmehr ist die Opposition zum Schreien und Mäkeln verdammt.

Und nun gibt es eben den Untersuchungsausschuss, der in Wahrheit eigentlich eben genau jenes mächtige Kontrollinstrument sein soll, der die politische Verantwortung des Parlaments und auch der Regierung überwacht / überwachen soll.

Mit dem Makel, dass es eben kein Minderheitenrecht zur Einsetzung gibt:
Der Beschluss auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erfolgt mit Stimmenmehrheit und kann nur vom Nationalrat eingesetzt werden.
Also ist immer die „Erlaubnis“ der Regierung, oder einer Regierungsfraktion erforderlich (das hängt wieder mit dem „nichtexistenten“ Klubzwang zusammen...).

Die Definition auf der Parlamentsseite:

„Untersuchungsausschüsse sind ein Kontrollinstrument des Parlaments. Ihre Aufgabe ist es, die Geschäftsführung der Bundesregierung in bestimmten Belangen zu überprüfen, insbesondere, ob sich ein Mitglied der Bundesregierung in einer bestimmten Angelegenheit einer strafbaren Handlung oder einer Schädigung des öffentlichen Interesses schuldig gemacht hat.“

Also, was darf der jetzt eigentlich wirklich:
Er darf alle Gerichte und alle anderen Behörden verpflichten, den Ersuchen des Ausschusses um Beweiserhebung Folge zu leisten.
Er darf Auskunftspersonen laden und kann gegebenenfalls – falls eine Auskunftsperson dieser Ladung wiederholt nicht folgt -  ein Ansuchen an die zuständige Polizeibehörde oder Bezirkshauptmannschaft richten, die betreffende Person vorzuführen.

Er kann Sachverständige bestellen und er kann Beuge- oder Ordnungsstrafen verhängen, wenn eine Auskunftsperson die Aussage verweigert.

Und: Gegenüber einem Untersuchungsausschuss besteht die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage.

Wären das jetzt alles Minderheitenrechte – also würden diese Bestimmungen nicht oftmals einer Stimmenmehrheit bedürfen (inkl. zum Beispiel einer Regierungsfraktion), dann wäre eigentlich schon vieles einfacher.



Seit dem Jahre 1945 gab es 17 Untersuchungsausschüsse. Einige davon wurden richtiggehend kaltgestellt und kein Bericht an den Nationalrat erstattet.

Auch das ist so eine Besonderheit, weil zum Beispiel  ein eingesetzter Untersuchungsausschuss automatisch zu Ende ist, wenn es Neuwahlen gibt. Eine automatische Wiedereinsetzung ist hier nicht vorgesehen.

Außerdem – und das ist wieder ein Sache, die mit Mehrheit im Ausschuss beschlossen werden muss – müssen die Auskunftspersonen geladen werden und diese Ladung im Plenum beschlossen werden. Ein selbstständiges Laden kann der Ausschuss nicht veranlassen.
Und eine Minderheit kann das ebenfalls nicht...

Und genau da setzt nun meine Erzählung über die Märchenstunde am 19.09.2012 an.

Es war einmal ein Untersuchungsausschuss, der sieben Punkte auf seiner Agenda hatte:

„1. Die Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht und Kontrolle über die ÖIAG hinsichtlich der anteilig in ihrem Eigentum stehenden Telekom Austria Group sowie deren Beteiligungen ab dem Jahr 2000 im Hinblick auf
 a. die Leistung von Zahlungen ohne nachvollziehbare Gegenleistung,
 b. die Tätigkeit von Lobbyisten, Beratern und Vermittlern sowie damit in Zusammen-hang stehender Zahlungen,
 c. die Weiterleitung von Zahlungen an Politikerinnen und Politiker und diesen nahe stehende natürliche oder juristische Personen sowie – direkt oder indirekt – an Parteien,
 d. die lukrative Zwischenschaltung von parteinahen Personen und Unternehmen in den Erwerb ausländischer Beteiligungen (insb. Mobiltel Bulgarien, MDC Weißrussland, Mobtel Serbien),
 e. die Manipulation von Börsenkursen sowie
 f. die direkte Einflussnahme auf die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen in Ministerien durch die Telekom Gruppe und damit in Zusammenhang stehende Zahlungen. Diese Beeinflussung von Gesetzen und Verordnungen ist auch bezüglich der Vorgänge in den betroffenen Ministerien zu untersuchen.
 2. Die Verkaufsverfahren von im Bundeseigentum befindlichen Immobilien der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften (BUWOG) und der Wohnungen der BIG sowie die Einmietungen von Gerichten im "Justizzentrum Wien Mitte" und der verschiedenen Finanzbehörden in den "Terminal Tower" in Linz, im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahme, die Einbeziehung von externen Beratern und Vermittlern sowie sonstige Unstimmigkeiten und Klärung der politischen Verantwortlichkeit,
 3. Die Tätigkeit von Lobbyisten, Beratern und Vermittlern im Bereich des Bundesministeriums für Inneres hinsichtlich der Vorgänge rund um die Vergabe der Aufträge für das Behördenfunknetzwerk, die spätere Kündigung der Verträge und die neuerliche Vergabe, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Zahlungsflüsse einschließlich allfälliger – direkter oder indirekter – Zahlungsflüsse an Parteien,
 4. Aufklärung über die Schaltung von Inseraten durch staatsnahe oder im Einflussbereich von Bundesministerien befindlichen Unternehmen oder Organisationen (z.B. ÖBB oder ASFINAG) auf Weisung oder infolge sonstiger unmittelbarer oder mittelbarer Einflussnahme von Mitgliedern der Bundesregierung seit dem Jahr 2006,
 5. Überprüfung der direkten Schaltung von Inseraten bzw. das Eingehen von sonstigen Medienkooperationen seitens der Bundesministerien seit dem Jahr 2000.
 6. Der Versuch der Lockerung des Glücksspielmonopols während der Amtszeit des Finanzministers Mag. Karl Heinz Grasser und diesbezügliche politische Interventionen und Zahlungen durch Glücksspielunternehmen,
 7. Die Anträge und Vergabevorgänge im Zusammenhang mit Staatsbürgerschaftsverleihungen gem. § 10 Abs. 6 StbG im besonderen Interesse der Republik unter besonderer Berücksichtigung der erbrachten oder zu erwartenden außerordentlichen Leistungen der betroffenen Personen ab dem Jahr 2000“

Die ersten drei Punkte – da waren sich vor allem die Regierungsparteien (fast) einig – wurden, ja man möchte fast sagen hervorragend aufgearbeitet.
Wichtige Erkenntnisse wurden daraus gezogen und eine Menge Nachbesserungen in geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Nationalrat umgesetzt und auch gleich ein paar neue sind dazu gekommen.
Obwohl die Ausschussmitglieder sich manches Mal unter der Gürtellinie angegriffen haben, gab es doch so etwas, wie einen gemeinsamen Willen. Zumindest so lange, bis der Punkt vier abzuhandeln gewesen wäre...

Und ich glaube, dass da etwas passiert ist, mit dem die Regierungspartei SPÖ schlicht nicht kalkuliert hat.

Die Vorgeschichte ist hundert Mal geschrieben worden, die brauche ich jetzt wohl nicht wiederkäuen, aber den strategischen Richtungswechsel möchte ich versuchen zu interpretieren (denn erklären kann ich ihn nicht):

Das anhängige Ermittlungsverfahren gegen Bundeskanzler Faymann wegen Vorwürfen die seine Amtszeit als Bundesminister im BmVIT betreffen, hätten nach Meinung der Parteistrategen bereits im Sommer durch eine Einstellung der Staatsanwaltschaft erledigt sein sollen.
BK Faymann hätte dann als unbelastete Auskunftsperson vor dem Ausschuss auftreten können, ohne sich der Gefahr ausgesetzt zu wissen, mit einer laufenden Ermittlung konfrontiert zu werden, aus der auch noch Akten zitiert werden und der Öffentlichkeit so zugänglich gemacht werden.
Allerdings hat hier die Oberstaatsanwaltschaft verfügt, dass noch zusätzliche Gutachten und Erhebungen erfolgen müssen – hat sich dann das noch vom Justizministerium absegnen lassen und die Staatsanwaltschaft eben mit jenen weiteren Ermittlungen beauftragt.

Was für ein Unglück!

Punkt vier steht vor der Tür und BK Faymann immer noch im Visier der Ermittler! Keine Einstellung!

Was nun über den Sommer in der Parlamentspause folgte war die Ausarbeitung und Vorbereitung eines pervertierten Auswuchses von Machtmissbrauch.
Selbst der Koalitionspartner wurde hier vor den Karren gespannt und musste im Sinne des Koalitionspaktes und im Hinblick auf die im Sommer noch katastrophalen Umfragewerte der ÖVP schmerzhafte Zugeständnisse machen, die parteiintern für großen Unmut gesorgt haben. (Aber auch hier hat der nichtexistente Klubzwang nachgeholfen und dafür gesorgt, dass die ÖVP den folgenden Niedergang des Parlamentarismus mitgetragen hat.)

Aber die ÖVP war im Sommer der schwächere Koalitionär und angeschlagen. Die SPÖ hatte es nicht schwer, sich durchzusetzen. Bis hin, dass man dann am 19.09.2012 gemeinsam einen Fristsetzungsantrag einbrachte, der den Ausschuss schließlich innerhalb von nur zwei Tagen beenden sollte.
Die Argumente hierzu wechselten derart oft, dass es kaum mehr nachvollziehbar  ist, was denn nun tatsächlich der vorgeschobene Grund gewesen war für diesen Antrag.
Vor allem, dass Gabriele Moser hier den Vorsitz zurückgelegt hat und nicht wie erhofft stur geblieben ist, hat für allerhand Verwirrung gesorgt, weil das beste Argument weggefallen ist.

Blicken wir noch schnell ein paar Wochen zurück und beobachten den unglaublichen medialen Einsatz aller maßgeblichen SPÖ Parteigänger – einschließlich den Kanzler himself – um eben jenen als Opfer darzustellen und den eigentlich sehr erfolgreichen Untersuchungsausschuss und deren Vorsitzende madig zu machen. Was dann ja schließlich auch gelungen ist...

Wahnsinn, was der BK da alles von sich gegeben hat und sein Krieger Josef Cap sich gleichsam einer Meinungsvernichtungsmaschine  ins Zeug gelegt hat, um ganz Österreich „glaubhaft“ wie Baron Münchhausen darzulegen, die Justizministerin würde hier einen Amtsmissbrauch begehen und hätte politisch motiviert und wider besseren Wissen die Staatsanwaltschaft angewiesen das Verfahren gegen den BK unnötig in die Länge zu ziehen. Das alles aus wahlkampftaktischen Gründen. Aus denselben Gründen hätten die übrigen Oppositionsparteien hier den Untersuchungsausschuss instrumentalisiert und überhaupt: inserieren ist nicht böses und der Herr Faymann hätte ja ohnehin Herrn Wolf im Sommergespräch alles gesagt – da braucht man nicht mehr in den Untersuchungsausschuss. Und die SPÖ wird einer Ladung des BK nicht zustimmen. Punkt.

Wahnsinn, fürwahr.

Dieser ging aber hinter den Kulissen am 19.09.2012 noch weiter:
Nachdem innerhalb der ÖVP die Stimmen laut genug wurden, die das Vorgehen der SPÖ einen Wahnsinn nannten, versuchte der „Kleinkoalitionär“ den Spagat zu schaffen und verhandelte wild entschlossen, sich das bisschen politische Integrität zu bewahren, das nach diesem Tag noch übrig war.
Als man sich mit der Opposition einig war und diese sich dem Diktat der Regierungsmehrheit zugunsten einer kastrierten Weiterführung des Ausschusses gebeugt hat, damit überhaupt noch gearbeitet werden kann, war plötzlich der Fraktionsführer der SPÖ – Otto Pendl – nicht auffindbar und die Zeit drohte abzulaufen. Tatsächlich handelte es sich um Minuten, in denen entweder Pendl auftauchte und die Position der SPÖ im Sinne einer Weiterführung klarlegte, oder die Sitzung im Plenum weitergeführt worden wäre, ohne dass der Fristsetzungsantrag zurückgezogen worden wäre.
Schließlich siegte das letzte bisschen Vernunft und Pendl überbrachte den Vorschlag der SPÖ – mit einem versteckten Foul, das von Petzner aber sogleich entdeckt wurde.

Der Rest ist inzwischen Gegenstand vieler Pressekonferenzen und Artikel.

Vor diesem grausamen Kuhhandel stand im Plenum jedoch noch die dringliche Anfrage von Peter Pilz.
Diese Anfrage hatte es in sich und Sie können ihn sich gerne hier runterladen und durchlesen:
dringliche Anfrage Peter Pilz

Hier setzt sich das Märchen fort und BK Faymann hat seine Rolle eingenommen. Peter Pilz hat BK Faymann offen der Unwahrheit bezichtigt und seine Sicht der Dinge anhand einer Reihe von Unterlagen versucht darzulegen. Das Bild das dabei entstand, war wieder das aus einem Märchen:



Die Antworten des Herrn Faymann waren eine Ohrfeige und eine Schande für den Parlamentarismus.

Man verzeihe mir, aber ich muss hier mit einem Zitat eines lieben Kollegen einhaken, der in einer vielbeachteten Radiosendung vergangenen Samstag zum Thema Untersuchungsausschuss/Faymann seinen Lateinprofessor zitiert und dieses Zitat dem BK Faymann entgegengehalten hat:

„Hinter der Maske eines Biedermanns verbirgt sich eine widerliche Sau.“

Dieses Zitat lasse ich unkommentiert stehen.

Ich darf zum Abschluss eine Zusammenfassung meiner Eindrücke bringen:

Ich bin schockiert, wütend und fassungslos über diese wochenlange Demonstration von Antidemokratie, Klubzwang und zwangsweiser Meinungsbildung.
Es ist nämlich völlig unerheblich, ob BK Faymann tatsächlich etwas strafbares zu beantworten hat, oder nicht. Das sollen und werden Gerichte und/oder Staatsanwaltschaften entscheiden.
Aber das Politische und die politische Verantwortung muss im Parlament für alle Fraktionen im gleichen Maße aufgearbeitet werden.
Das Mauern der SPÖ in teilweiser Verbundenheit mit der ÖVP hat diesem Land und der Glaubwürdigkeit des gesetzgebenden Parlaments sehr geschadet.

Aber auch die Oppositionsparteien FPÖ und BZÖ haben sich nur wenig Gefallen getan und haben es vor Monaten schon verabsäumt die Dinge mit Nachdruck im richtigen Licht darzustellen. Wiewohl diese Fehler nichts gegen den Tötungsakt der Koalitionsparteien sind.

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

die nächsten Wochen werden uns ein politisches Schlachtfeld der untersten Schublade zeigen. Die Regierungsfraktionen müssen und werden – um von eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken und im Wissen um mit großer Wahrscheinlichkeit bereits im März stattfindenden vorgezogenen Neuwahlen – das gesamte Repertoire politischer Negativkampagnen gegen die Oppositionsparteien auspacken und die Opposition wird jede noch so kleine Regung zum Anlass nehmen um auf mutmaßliche Malversationen einzelner Regierungsmitglieder hinzuweisen. Freilich ohne großartiger Unterstützung aus den Medien – ausgenommen die GRÜNEN.

In der Zwischenzeit macht sich Frank Stronach auf dem Schlachtfeld breit und wird - mit positiven Vorschusslorbeeren überhäuft und mit einem irrsinnigen Budget ausgestattet - die politische Landschaft zumindest für den Augenblick umwälzen.

Armes Österreich.

Ihr Felix


Freitag, 27. Juli 2012

65000 Euro - oder: Martinz's 92tel-Lösung


Nix ist mit Urlaub - Kärnten pfuscht mir drein und ich habe mir die Unerträglichkeiten des Kärntner Landtages angetan. Warum? Weil mich an der ganzen Sache einige Dinge unheimlich stören - lauter kleine Nadelstiche, die mich nicht zur Ruhe kommen lassen, den Schlaf rauben und mir den Tag vermiesen. Vorallem das Gezetere wegen 65.000 Euro will ich so nicht verstehen: in Wien geht es um Millionen und Milliarden - in Kärnten um den Wochenlohn eines Konzernmanagers und die politische Welt stürzt ein - der Bundespräsident ruft nach Rücktritten, etc...
Das stinkt zum Himmel und passt einfach nicht. Also bleibt mir nur - um meinem ganz persönlichen Frieden zu finden: teilnehmen an der Landtagssitzung.

Ich erspare Ihnen aber den Bericht dazu: nichts Interessantes, nichts Neues, nichts Weltbewegendes und nichts, was den Lindwurm vom Sockel schmeisst. Im Gegenteil: ganz schwache Leistungen der einzelnen Protagonisten. So laaf, dass ich mir das Ende nicht mehr gebe und mich stattdessen in das Studium der vorliegenden Berichte und Aussagen stürze. (Außerdem war ja ohnehin alles da von der Journaille, was Rang und Namen in Kärnten hat - da braucht es meiner Wenigkeit nicht.)
Das, was geblieben ist, ist immer noch dieses Gefühl, dass da mehr dran ist, als es scheint. Ich habe schon zu viele Prozesse im Bereich der Wirtschaftskriminalität miterlebt, um nicht zu wissen, dass man nicht alles glauben darf, was freiwillig gestanden und zugegeben wird .

Vorallem Martinz Verhalten passt sogar nicht.

Zitat:

 "Was ich getan habe, habe ich nicht getan, um mich zu bereichern", so der ehemalige ÖVP-Kärnten Chef weiter. "Was ich getan habe, habe ich nicht getan aus Gier. Was ich getan habe, entstand unter dem unsäglichen Druck, die Finanzen der Kärntner Landespartei nur irgend möglich zu sanieren." Es sei unverzeihlich, "dass ich dafür diesen Weg gewählt habe, dass ich mich von einem System habe verführen lassen. In dieser Sekunde habe ich leider in keiner Weise an die fürchterlichen Folgen für die Kärntner ÖVP, für meine Familie, nicht einmal an die Folgen für mich selbst, gedacht".

Quelle: Wiener Zeitung vom 27.07.2012

Hm, also diese "Geschichte" stinkt.

Ich will einmal versuchen, die Widersprüche in dieser bisher mir bekannt gewordenen Geschichte zusammen zu fassen:

Birnbacher erzählt von einer "Drittel-Lösung" - das wären dann bei dem Honorar von 12 Millionen Euro also vier Millionen Euro pro Drittel.
Birnbacher erzählt auch: Der Haider hätte gemeint, dass "eine Millin da schon drin sein muss" - das wäre dann aber eine freiwillige eine zwölftel-Lösung gewesen zu dem Zeitpunkt.
Nach dem "Patriotenrabatt" (jetzt sind es "nur" mehr sechs Millionen Euro Honorar, das es zu Dritteln gilt):
Martinz hat zugegeben 65 Tausend Euro erhalten zu haben - das wäre dann eine 92tel-Lösung und mit dem Beratungshonorar von Euro 35.000 zusammen 100 Tausend Euro immer noch nur eine 60tel-Lösung und auf keinen Fall eine Drittel-Lösung. Martinz hat da - aus welchen Gründen auch immer - also auf sage und schreibe mehr als 90% der vereinbarten Drittel-Lösung verzichtet?

Martinz sagte, er habe völlig alleine gehandelt in der ÖVP - niemand habe etwas gewusst.
Wie soll das gehen: bei der Drittel-Lösung hätten vier Millionen Euro in die Partei eingschleust werden müssen. Zum Vergleich: Im Jahre 2010 hatte die Kärnter ÖVP Gesamteinnahmen von 1,9 Millionen Euro zu verbuchen. Wie hätte man da vier Millionen "reinschummeln" wollen, also das doppelte des "normalen" Haushaltes, ohne das es jemanden auffällt? Das ist weder lebensnahe, noch nachvollziehbar.

Haider hätte also eine Million wollen. Warum sollen dann Scheuch und Dobernig "nur" eine halbe Million verlangen? Warum nicht die ganze Million, oder noch besser: warum nicht das ursprüngliche Drittel, also zwei Millionen? Warum sollten die beiden auf 75% der vereinbarten Summe verzichten?
Überhaupt, warum hätte Haider überhaupt auf satte drei Million Euro verzichten sollen, wo doch angeblich die "Drittel-Lösung" vereinbart war und er vier Millionen haben hätte können? (Die Drittel-Lösung sei ja angeblich von dem ursprünglichen 12 Millionen Honorar vereinbart worden.) Und: die Million hätte Haider angeblich zu einem Zeitpunkt verlangt (Jänner 2008), zu dem die 12 Millionen noch aktuell waren - der "Patriotenrabatt" folgte ja erst im März 2008, wo das Honorar dann auf sechs Millionen Euro halbiert wurde.
Wären aber auch noch immer zwei Millionen gewesen nach der Drittel-Lösung und nicht "nur " eine Million.

Und dann sagt Martinz unmotiviert, weil nicht explizit danach gefragt: "Was ich getan habe, habe ich nicht getan, um mich zu bereichern" - Hm....

Er habe das nur für die Partei getan, wei der Druck so unglaublich groß war, die Parteifinanzen in den Griff zu bekommen.

Also haben die Euro 65000 massiv dazu beigetragen, die Parteifinanzen zu sanieren.
Bei einem Haushalt von zwei Millionen Euro pro Jahr hat Martinz mit 65000 Euro die Parteifinanzen saniert.
Dabei fehlten der Partei im Jahre 2007 (das Jahr, in dem angeblich die Drittel-Lösung beschlossen wurde) 327.637,72 Euro, um ausgeglichen abzuschließen.
2008 waren es dann gar schon 497.709,99 Euro und 2009 dann satte 1.057.599,22 Euro - da waren Wahlen.

Das wird ja jetzt noch unglaubwürdiger: Mit "nur" 65.000 Euro hätte Martinz ein Haushaltsloch von mindestens 327.637,72 Euro sanieren wollen? Er hat da freiwillig auf mehr als 90% der ursprünglich vereinbarten zwei Millionen Euro verzichtet? Also wollte er die Parteifinanzen gar nicht sanieren?

Über die 35.000,-- die angeblich von der Rechtsanwältin abgerechnet/verrechnet worden sein sollen, rede ich gar nicht mehr. Die sind wahrscheinlich sogar belegbar.

Ich frage mich: ist das niemand aufgefallen, dass es hier nicht um Euro 65.000,-- für eine Partei ging? Im Ernst: Bei dem Deal mit der Bank waren das Peanuts! Ist es nicht viel lebensnaher anzunehmen, dass diese 65.000 Euro ein reines Privatvergnügen für Martinz waren? Vielleicht eine Art Kickback seitens eines sehr dankbaren Steuerberaters? Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung und sind das auch nur Überlegungen.
Aber, das würde alles wieder in einen erklärbaren Zusammenhang rücken:

Sowohl Birnbacher als auch Martinz lügen über fünf Jahre hinweg mit einer unglaublichen Vehemenz. Dann kommt das Gericht in der Verhandlung einigen Ungereimtheiten auf die Spur. Plötzlich wird Birnbacher vom Saulus zum Paulus und gesteht - was immer er auch zu gestehen gedenkt und lässt jede Menge an neuen Fragen offen stehen. Die Verantwortung für seine gestandenen Taten teilt er sich gleich einmal mit allen, die ohnehin schon involviert waren, oder ganz einfach tot sind. Der Martinz ist ihm egal und 65.000 Euro für Birnbacher nicht die Welt: ein sogenanntes Bauernopfer, oder auch Kollaterlaschaden?
Jetzt wird es eng für Martinz und er gesteht ebenfalls das was er zu gestehen denkt und das auch nur auf Nachdruck durch den Richter. Unter anderem, dass er mit einem Verstorbenen - der sich naturgemäß weder rechtfertigen kann, noch Stellung beziehen kann - einen Deal eingefädelt hat, der ein sechs Millionen Euro Honorar hätte dritteln sollen. Also drei mal zwei Millionen Euro pro Drittel. Nach den bisherigen sehr schwammigen Aussagen wären das dann ja wohl Martinz (ÖVP?), Haider (BZÖ?) und der Birnbacher selbst gewesen.

Nun sind aber insgesamt mehr als drei Milionen Euro zumindest zu Birnbacher rückverfolgbar (wenn man den Aussagen Glauben schenken darf). Also wieder nicht eine der angeblichen Drittel-Lösung zuzuordnende Summe.
Bei Haider ist gar nichts mehr rückverfolgbar und Martinz oder die ÖVP hat die angebliche vereinbarten zwei Millionen auch nicht erhalten - zumindest (noch) nicht nachvollziehbar.

Ich glaube daher, dass hier Lügen mit weiteren Lügen verdeckt werden. Dieses überraschend schnelle Geständnis, die Beteuerungen, das wäre alles im Intersse der Partei gwesen - obwohl niemand etwas davon wusste - und keinesfalls für Martinz selbst, er habe sich nicht bereichert.

Dann ist für mich auch klar, warum Scheuch und Co heute im Landtag in Kärnten derart locker waren: da war kein Zögern zu erkennen, keine Unsicherheit, nichts, was auf eine Schuld, oder ein schlechtes Gewissen in dieser Causa hinweisen würde. Ja nicht einmal der üblicherweise und übertriebene Zweckoptimismus.

Jetzt wage ich einen spekulativen Schritt in eine ganz andere Richtung: solche Deals, wie der Verkauf der Landesbank bewegen einen großen Finanzmarkt und dabei geht es um unglaubliche Summen. Ein gefälliges Gutachten zur richtigen Zeit ist hier schon sehr viel wert. Unter Umständen sogar hunderte Millionen Euro.
Das bei solchen Beträgen die Gier mitspielt ist hoffentlich jedem klar. Gier ist ja nicht strafbar, deshalb darf ich hier auch ganz offen feststellen, dass alle Beteiligten in dieser Causa gierig sind. Das zeigen auch die Lebensumstände der einzelnen Protagonisten. Man muss sich auf der Zunge zergehen lassen, dass Birnbacher ausgesagt hat, er hätte zwei Millionen Euro schon ausgegeben. Das ist verdammt viel Kohle für einen einzelnen Mann.
Und ein Geldkuvert bei einer Weihnachtsfeier zu übergeben, hat ja wohl wenig bis gar nichts mit Parteisanierung zu tun, vorallem dann nicht, wenn der Birnbacher auch dem Martinz sein Steuerberater ist und der Birnbacher dem Martinz die Stellung als Gutachter zu verdanken hat.
Vielleicht sind ja deswegen alle auf einmal zu Geständnissen bereit, weil es noch viel Schlimmeres zu verbergen gibt: was, wenn der Deal mit dem Verkauf der Bank grundsätzlich eine geschmierte Sache war und die Bank um ein Vielfaches zu billig verkauft wurde?
Nur, um den eigenen Vorteil zu wahren?
Für sechs Millionen persönliche Vorteile auf der einen Seite und für 65.000 Vorteile auf der anderen Seite?

Hat noch niemand daran gedacht, dass die Beteiligten vielleicht in der nunmehrigen "Notsituation" des "Erwischtwerdens" die Reißleine gezogen haben, den "leichteren" Weg gegangen sind und etwas gestanden haben, um etwas Anderes und viel Schlimmeres - nämlich die vorsätzliche Schädigung am Steuergeld - zu verheimlichen? Nach dem Motto: besser eine kleine Strafe, als die gesamte Schuld am Verlust von vielleicht mehreren hundert Millionen Euros tragen zu müssen?

Dann wäre vieles leichter verständlich:

Fünf Jahre vehement lügen und andere über die Klinge springen lassen und dann plötzlich "voll" geständig sein - wegen 65.000 Euro? Mein Gott, das stinkt.

Ihr Felix